Ohne Hundesteuer geht es für Hundehalter in Deutschland nicht. Wer bei Kontrollen des Ordnungsamtes ohne die Hundesteuermarke am Halsband erwischt wird, muss sich auf ein Bußgeld gefasst machen. Doch warum zahlen wir eigentlich eine Hundesteuer und was ist dabei zu beachten?
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Die Hundesteuer ist eine Luxussteuer
Manche Hundehalter erklären sich die Hundesteuer damit, dass ihre Hunde die öffentlichen Gehwege und Parkanlagen nutzen und die Stadtreinigung (leider) häufig genug die Hinterlassenschaften der Vierbeiner entsorgen muss. Doch tatsächlich handelt es sich um eine reine Luxussteuer, die von den Kommunen in beliebiger Höhe festgelegt werden kann. Viele andere europäischen Länder haben die Hundesteuer übrigens wieder abgeschafft, weil der Kontrollaufwand in keiner Relation zu den Einnahmen stand. So werden u.a. in Dänemark, Schweden, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien keine Hundesteuern mehr erhoben. Auch in Deutschland regt sich zunehmend Widerstand. Hundebesitzer empfinden es als unfair, dass sie zahlen müssen, während für Katzen – die ebenfalls häufig im öffentlichen Raum unterwegs sind – keine Steuer fällig wird.
Die Unterschiede bei der Hundesteuer sind enorm. Eine Untersuchung der Stiftung Warentest (hier zu finden: https://www.test.de/FAQ-Hundesteuer-Antworten-auf-die-wichtigsten-Fragen-4836779-0/) ergab, dass manche Kommunen gar keine Gebühren erheben, während in Mainz rekordverdächtigte 186 Euro pro Jahr kassiert werden. Für sogenannte Kampfhunde können sogar bis zu 1.000 Euro fällig werden. Befreit von der Hundesteuer sind ausschließlich Hunde, die als Nutztiere gehalten werden, z.B. Diensthunde und Blindenhunde. Manche Gemeinden befreien Halter auch zeitweilig von der Hundesteuer, wenn sie einen Hund aus dem Tierheim aufnehmen.
Wie wird der Hund zur Hundesteuer angemeldet?
Nach der Anschaffung muss der Hund innerhalb von drei Monaten bei der jeweiligen Gemeinde angemeldet werden. Die meisten Gemeinden stellen heute auf ihren Websites einen Vordruck zum Download bereit, der ausgedruckt und ausgefüllt oder elektronisch übermittelt wird. Das Formular enthält alle wichtigen Daten zum Hund:
- Name des Hundes
- Name und Anschrift des Besitzers (und ggf. der Vorbesitzer)
- Rasse
- Alter
- Spezifische Merkmale
Nach der Anmeldung erhält der Hund eine kostenfreie Marke mit seiner individuellen Identifikationsnummer. Die Marke muss im Freien gut sichtbar getragen werden – übrigens auch auf dem eigenen Grundstück, z.B. wenn sich der Hund im Garten aufhält und am Zaun von einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes gesehen wird. Das Fehlen der Marke gilt als Ordnungswidrigkeit und kann entsprechend mit einer Buße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Kontrollen sind allerdings selten. Die Untersuchung der Stiftung Warentest ergab, dass schätzungsweise ein Viertel der Hundebesitzer in Deutschland ihren Liebling nicht angemeldet haben, wobei die Dunkelziffer noch höher liegen könnte.
Die Abmeldung von der Hundesteuer
Ist der geliebte Hund verstorben, sollte dies entsprechend bald der Gemeinde mitgeteilt werden. Zur Abmeldung des Hundes ist das entsprechende Abmeldeformular erforderlich und eventuell eine Bescheinigung vom Tierarzt. Wurde der Hund einem neuen Besitzer übergeben, sollte der bisherige Halter den Hund ummelden. In beiden Fällen wird die Hundesteuermarke an die Gemeinde zurückgegeben.
Übrigens: Die Ausrede „die Marke ist verloren gegangen“ haben die Mitarbeiter vom Ordnungsamt schon viel zu häufig gehört. Wurde die Marke tatsächlich verloren, muss der Halter umgehend eine neue Marke bei der Gemeinde anfordern.
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