Gerade in den Herbstmonaten zieht es viele Hundehalter zu größeren Ausflügen aufs Land hinaus oder in den Urlaub. Dabei kommt es nicht selten zu Problemen, weil die Leinenpflicht in Deutschland ganz unterschiedlich gehandhabt wird. Ganz allgemein gilt: Hundehalter sollten sich über die Regelungen im eigenen Bundesland und in der eigenen Kommune informieren, sowie über die Regelungen an Ausflugszielen und Urlaubsorten (z.B. auf den Websites der Kommunen). Darüber hinaus sollten einige saisonabhängige Vorschriften beachtet werden
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Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit
Wenn Mutter Natur im Frühling erwacht, kommt für Tiere die Zeit der Paarung und Vermehrung. Damit Wildtiere in dieser Zeit geschützt sind, gilt in Wäldern und anderen ländlichen Gebieten Leinenpflicht für Hunde. Auch beim modernen domestizierten Familienhund ist schließlich nie auszuschließen, dass sein Jagdtrieb erwacht und er einem Hasen nachstellt oder das Nest eines brütenden Vogels in den Feldern aufstöbert. Flüchtet der brütende Vogel dann und die Eier kühlen aus, ist der ungeborene Nachwuchs verloren. Der Hund mag sich gar nichts dabei denken, einem Reh nachzustellen, doch ein schwangeres Reh kann bei der Flucht so in Panik geraten, dass es möglicherweise eine Fehlgeburt erleidet. Wer bei einem Verstoß gegen die Leinenpflicht erwischt wird, d.h. den eigenen Hund ohne Leine durch den Wald laufen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Leinenpflicht während der Jagdsaison
Die Jagdsaison unterscheidet sich je nach Wildtier und Bundesland, fällt aber gewöhnlich in die Winterzeit. Auch dann gilt eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. In diesem Fall sollten Halter die Leinenpflicht schon aus eigenem Interesse beachten: Der Jäger im Hochsitz oder auf der Pirsch sieht oft nur ein kleines Tier durch das Unterholz streifen und drückt ab ohne sich zu vergewissern, ob es sich um ein Wildtier oder einen Haushund halten.
Jedes Bundesland hat darüber hinaus seine eigenen Regeln für Jäger. In den meisten Bundesländern gilt der Grundsatz, dass Jäger nur dann auf einen Hund schießen dürfen, wenn kein direkter Kontakt zum Besitzer fest zu stellen ist. Dies ist natürlich Auslegungssache. Es kann schon genügen, dass der Hund 50 Meter tief in den Wald hinein gelaufen ist, während Herrchen auf dem Waldweg wartet.
Allgemeine Regelungen zur Leinenpflicht
In ländlichen Gebieten ist es meist kein Problem, den Hund ohne Leine auf Feldwegen spazieren zu führen – hier ist mehr als genug Platz für alle. In städtischen Parks und Grünanlagen sieht dies schon anders aus, da sich hier mehr Menschen viel weniger Raum teilen müssen: Jogger, Spaziergänger, spielende Kinder und Erholungssuchende, die im Gras liegen. Daher gilt in diesen Anlagen grundsätzlich Leinenpflicht. Oft gibt es sogar ausgewiesene Liegewiesen u.ä. auf denen Hunde gar nicht zugelassen sind.
Leinenpflicht gilt außerdem an dicht bevölkerten und touristischen Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Argument, dass der eigene Hund wohlerzogen ist und aufs Wort gehorcht, gilt nicht: Hier sind Hundehalter in der Pflicht zu berücksichtigen, dass andere Menschen Angst vor Hunden empfinden können und sich beim Anblick eines nicht angeleinten Hundes unwohl fühlen.
Laufleinen sind ein guter Kompromiss
Viele Hundehalter sind der Ansicht, dass Leinenzwang die Bewegungsfreiheit ihres Tieres zu sehr einschränkt. Doch ganz gleich ob es sich um die Brutzeit im Wald handelt oder um eine belebte öffentliche Grünanlage in der Stadt: Ohne Rücksichtnahme geht es nicht. Eine Laufleine, die sich nach Bedarf ein- und ausrollt, ist dann der beste Kompromiss. Laufleinen können mehrere Meter lang sein, so dass der Hund viel Bewegungsspielraum hat, aber dennoch stets unter Kontrolle ist.
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