Waldspaziergänge mit dem Hund im Frühling: Vorsicht Wild

Wenn die Tage länger werden und die Frühlingssonne die Natur zum Leben erweckt, zieht es die Menschen wieder ins Freie. Hundehalter brechen gerne zu langen Spaziergängen in Wald und Flur auf. Doch dabei gibt es einiges zu beachten.

Leinenpflicht im Wald

In manchen Bundesländern gilt zum Schutz der Wildtiere eine allgemeine Leinenpflicht, die im Waldgesetz verankert ist.

  • Die Bundesländer mit den strengsten Regeln sind Hamburg und Brandenburg, in denen der Hund an der kurzen Leine zu führen ist.
  • Bundesländer mit nicht näher definierter Leinenpflicht, in denen der Hund also auch an der langen Leine geführt werden darf, sind Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen.
  • In Berlin gilt eine allgemeine Leinenpflicht außer in ausgeschilderten Bereichen. Ähnlich hält es Nordrhein-Westfalen: Hier gilt eine allgemeine Leinenpflicht außer auf Waldwegen.
  • Manche Länder beschränken die Leinenpflicht auf die Schonzeit, die im Frühling beginnt. Dies sind Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt.
  • Überhaupt keine Leinenpflicht gibt es in Sachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern.

Grob vereinfacht lässt sich also sagen, dass die Leinenpflicht in den nördlichen Bundesländern strenger gehabt wird, während Hunde in der südlichen Landeshälfte mehr Freiheit genießen.

Was bedeutet Schonzeit?

Als Schonzeit wird die Zeit im Frühling/Sommer bezeichnet, in der die Jagd auf Wild (und der Fischfang) verboten ist, damit die Jungtiere ungestört aufwachsen können. Insbesondere soll damit verhindert werden, dass Elterntiere erlegt werden und der Nachwuchs aufgrund mangelnder Versorgung mit Muttermilch und mangelndem Schutz vor Feinden ebenfalls stirbt. Einige Bundesländer dehnen den Schutz der Wildtiere während der Schonzeit auch auf den Schutz vor Haushunden aus. Schließlich besteht immer ein gewisses Restrisiko, dass einem unangeleinten Hund der Jagdtrieb durchgeht und er beispielsweise ein Reh durch den Wald jagt, das über ein Hindernis stolpert, sich dabei tödlich verletzt und ein hilfloses Kitz zurücklässt

Beginn und Ende der Schonzeit und die Dauer wird individuell von den Bundesländern festgelegt, um die vorherrschenden verschiedenen Tierarten besser zu berücksichtigen. In Bremen gilt sie beispielsweise von 15.März bis 15.Juli, während das benachbarte Niedersachsen und Sachsen-Anhalt den Beginn der Schonzeit auf den 1.April gelegt haben. Auch in Bundesländern ohne Leinenpflicht sollten Hundehalter aus Rücksicht auf Wildtiere ihre Hunde an der Leine führen.

Wildernde Hunde dürfen erschossen werden

Ausnahmslos gilt in allen Bundesländern (auch ohne Leinenpflicht), dass Jagschutzberechtige (also Jäger) das Recht haben, einen wildernden Hund zu erschießen, wenn dieser das Wild bedroht. Meist wird dazu die Formulierung „wenn sich der Hund nicht im Einwirkungsbereich des Halters befindet“ verwendet. Dies lässt sich natürlich auf unterschiedliche Weise auslegen. Generell sollte sich der Hund in Sichtweite seines Herrchens bzw. Frauchens befinden und sofort kommen, wenn er gerufen wird. Kein verantwortungsbewusster Jäger wird ohne weiteres auf einen Hund schießen. Er wird zunächst versuchen, den Besitzer zu identifizieren und diesen dazu  anhalten, den Hund zu kontrollieren. Er kann auch versuchen den Hund zu verscheuchen oder einzufangen, wenn dieser ein Wildtier jagt oder angreift. Ist der Hund außer Kontrolle, ist er außerdem berechtigt, die Personalien des Besitzers festzustellen und eine Ordnungswidrigkeit anzuzeigen. Einen lesenswerten Flyer auch für Hundebesitzer in anderen Bundesländern hat der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen zum Download bereitgestellt.

So wird der Hund unterwegs beschäftigt

Für einen an Freiheit gewöhnten Hund mag die Leinenpflicht lästig sein. Allerdings kann der Besitzer sie auf vielfältige produktiv nutzen. Zieht und zerrt der Hund an der Leine, wird der Waldspaziergang genutzt, um ihm mit liebevoller Konsequenz das Laufen an der (langen oder kurzen) Leine beizubringen. Damit der Hund erst gar nicht auf den Gedanken kommt, wilden Tieren nachzujagen, kann er im Wald mit verschiedenen Agility-Übungen beschäftigt werden: Das Balancieren auf am Boden liegenden Baumstämmen oder Sprünge über Baumstämme, das Durchwaten eines Waldbachs oder diverse Klettermöglichkeiten halten Vier- und Zweibeiner gleichermaßen beschäftigt.

Bildquelle: 82859036, Urheberrecht:vvvita – depositphotos