In Europa gilt die Tollwut eigentlich als ausgerottet, doch komplette Entwarnung können Tierärzte und Wissenschaftler bis heute nicht geben. Schließlich ist unklar, ob und wie viele Wildtiere, die versteckt in der freien Natur leben, das Virus heute noch in sich tragen – und durch einen Biss an Haustiere oder sogar Menschen weitergeben können. Erst kürzlich erinnerte ein schlagzeilenträchtiger Fall aus Frankreich an die tödliche Gefahr, die heute noch von Tollwut ausgeht: In diesem Fall war ein zehnjährigen Junge während eines Urlaubs in Sri Lanka von einem Hund gebissen und so infiziert worden. Bis er sich zuhause in Lyon in Behandlung begeben konnte, war es bereits zu spät: Einige Woche später verstarb der Junge an der Infektion.
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Tollwut in Europa: Fledermäuse als Gefahrenquelle
Wird in Mitteleuropa eine Tollwuterkrankung festgestellt, erfolgte die Infektion – wie in diesem Fall – meist im Ausland. In Deutschland gab es das letzte menschliche Opfer im Jahr 2007: Damals war ein Urlauber in Marokko von einem streunenden Hund gebissen worden. Das letzte Mal, dass innerhalb Deutschlands Tollwut nachgewiesen wurde, war 2006 bei einem Fuchs aus der Nähe von Mainz. Bei den früher als Tollwutträgern berüchtigten Füchsen haben umfangreiche Impfkampagnen mit ausgelegten Wildködern weitreichende Erfolge erzielt. Problematischer sind Fledermäuse, bei denen keine Impfung möglich ist. 2016 wurden noch 13 Fälle von Fledermaustollwut in Deutschland festgestellt. Zwar hat seit über 50 Jahren keine Fledermaus mehr einen Menschen mit Tollwut angesteckt, doch wer beispielsweise eine verirrte Fledermaus aus dem eigenen Haus ins Freie bringen möchte, sollte sich dabei unbedingt mit Handtüchern und/oder Handschuhen vor Bissen schützen.
Haustiere benötigen nach wie vor eine Schutzimpfung
Auch für freilaufende Katzen und Hunde, die ohne Leine durch Wald und Feld laufen dürfen, ist eine Tollwutimpfung nach wie vor unverzichtbar. Da ist zum einen die nicht gebannte Gefahr durch Fledermäuse und andererseits das wenn auch geringe Risiko, das sich in Wäldern und Feldern noch immer Füchse und andere Warmblüter tummeln, die nie einen Impfköder geschluckt haben und das Virus in sich tragen können. Schließlich besteht nicht nur für das geliebte Haustier Todesgefahr, falls es sich doch einmal anstecken sollte, sondern auch das Restrisiko für den Eigentümer, sich über den Speichel des Tieres eine Infektion zuzuziehen.
Eine gesetzliche Pflicht für die Tollwutimpfung gibt es in Deutschland nicht. Nur bei Auslandsreisen (auch innerhalb der EU) muss ein Nachweis über die Tollwutimpfung im Impfpass bei Hund und Katze vorgelegt werden. Für Tollwut gilt außerdem Anzeigenpflicht nach dem Tierseuchengesetz. Das bedeutet: Sollte der Tierarzt den leisesten Verdacht auf Tollwut haben, muss er den Amtstierarzt informieren. Dieser kann eine sofortige Quarantäne oder sogar eine Tötung des betroffenen Tiers anordnen. Dieses Schicksal sollte jeder Tierfreund seinem Liebling ersparen – und rechtzeitig die Tollwutimpfung durchführen lassen.
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