Sommerhitze: Tiere nicht im Auto lassen

Jedes Jahr kommt es im Sommer zu tragischen Todesfällen weil Tierbesitzer ihre Haustiere aus Unwissenheit oder Verantwortungslosigkeit in einem heißen Auto zurücklassen. Die Tierschutzaktion PETA will nun mit der Aktion „Hotdog“ auf dieses Problem aufmerksam machen.

Hitzefalle Auto

Jeder Mensch kennt das unangenehme Gefühl, sich in ein geparktes Auto zu setzen, das längere Zeit in der Sonne gestanden hat. Für Tiere, die längere Zeit in einem solchen aufgeheizten Innenraum eingesperrt sind, kann das Auto sogar zur Todesfalle werden. Vor allem Hunde sind betroffen, weil sie häufig mitgenommen und dann im Auto zurückgelassen werden, während der Besitzer Einkäufe erledigt oder sich mit anderen Menschen trifft. Wird das Auto in der Sonne abgestellt, dauert es jedoch nur einige Minuten, bis sich das Auto im Inneren auf über 70 Grad aufheizt und den Innenraum dadurch in eine Sauna verwandelt. Das Auto im Schatten parken oder das Fenster einen Spaltbreit offen lassen, sind auch keine wirklichen Lösungen.

Für den Hund kommt erschwerend hinzu, dass er sich nicht wie der Mensch über das Schwitzen abkühlen kann. Setzt sich der Mensch in die Sauna, reguliert der Körper die steigende Temperatur durch einen gesunden Schweißausbruch. Der Hund kann die Körpertemperatur jedoch nur über das Hecheln regulieren – und ist in einem stark aufgeheizten Auto damit überfordert. Dadurch kommt es schnell zu Kreislaufproblemen und im schlimmsten Fall zum Herzstillstand.

Schon bei milden Temperaturen droht Gefahr

Es müssen dabei gar keine tropischen Temperaturen herrschen um das Auto zur Todesfalle zu machen. Schon bei Außentemperaturen von 22°C heizt sich das Auto innerhalb von einer Stunde – also die Zeit, die ein durchschnittlicher Supermarkteinkauf in Anspruch nimmt – auf gefährliche 50°C auf. Bei hochsommerlichen 30°C reduziert sich die Aufheizphase auf nur noch 30 Minuten. Dazu müssen Tierbesitzer stets daran denken, dass die Sonne wandert:

Auch wenn das Auto im Schatten geparkt wird, dauert es oft nicht lange, bis die weiter wandernde Sonne direkt auf das Auto scheint und den Innenraum aufheizt, während Herrchen oder Frauchen an der Supermarktkasse Schlange steht oder in einen Plausch mit einem zufällig getroffenen Bekannten verwickelt wird.

Was können Tierhalter und Tierfreunde tun?

Hundebesitzer sollten ihren Hund im Sommer nach Möglichkeit erst gar nicht mitnehmen, sondern zuhause lassen. Ist das Mitnehmen des Hundes unvermeidlich, sollte er vor dem Geschäft im Freien (im Schatten!) angebunden werden. Im Idealfall findet sich ein Mitfahrer, der gemeinsam mit dem Hund vor dem Geschäft wartet.

Entdecken Sie an einem heißen Sommertag ein im Auto eingeschlossenes Tier, sollten Sie zunächst versuchen, den Besitzer ausfindig zu machen. Dazu kann z.B. im Supermarkt ein Aufruf „nach dem Halter des Fahrzeugs mit der Nummer XX“ gestartet werden oder ein einer Straße mit mehreren kleinen Geschäften in den einzelnen Geschäften gesucht werden. Erst wenn diese Suche fehlschlägt oder eine Suche aufgrund der Gegebenheiten unmöglich ist, dürfen Sie die Polizei rufen, die das Auto offiziell aufbrechen darf.

Nur wenn es dem Hund bereits sichtbar schlecht geht und Todesgefahr droht, dürfen Fremde eine Autoscheibe eigenmächtig einschlagen. Dann liegt ein sogenannter entschuldigender Notfall vor. Wichtig dabei: Der Notfall muss dokumentiert werden, z.B. mit Handybildern, Videos und/oder Zeugen. Liegt kein Notfall vor, weil der Hund zu diesem Zeitpunkt noch recht munter ist, muss mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung gerechnet werden. Weiterhin ist es sinnvoll, zunächst die Polizei und Tierrettung zu kontaktieren. Wenn diese am Telefon sagt, dass es 15-20 Minuten bis zum Eintreffen eines Streifenwagens dauert, kann sie selbst empfehlen, bis dahin das Fenster einzuschlagen, wenn der Besitzer nicht erscheint und sich der Zustand des Hundes sichtbar verschlechtert (z.B. starkes Hecheln, Ohnmacht).

Selbst im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)  ist für Tierretter folgendes vermerkt: Notstandsparagraf (§ 228): „Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich […].“

Wer mithelfen möchte, Hunde vor dem Hitzetod im Auto  zu bewahren, kann auf dieser Seite den Flyer von PETA herunterladen, ausdrucken und in der eigenen Umgebung verteilen.

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