Viele Hundebesitzer nehmen ihren Vierbeiner lieber mit auf Reisen, statt ihn bei Nachbarn oder Verwandten abzugeben. Solange der Urlaub innerhalb der deutschen Landesgrenzen verbracht wird, stellt die Mitnahme des Hundes auch gar kein Problem dar. Werden jedoch Grenzen überschritten, müssen Besitzer einige wichtige Einreisebestimmungen beachten.
Inhaltsverzeichnis
Die wichtigsten Regeln für reisende Hunde in der EU
- Chip-Kennzeichnung
- Heimtierausweis
- Aktuelle Tollwutimpfung
Diese Regeln dienen alle dazu, eine erneute Ausbreitung der Tollwut in der EU u verhindern. Die früher gefürchtete Quarantäne für Haustiere in bestimmten Ländern wie Großbritannien wurde dagegen aufgehoben.
Ganz wichtig ist das Mitführen eines Heimtierausweises mit eingetragenen aktuell gültigen Tollwutimpfungen durch den Tierarzt. Der Eintrag muss u.a. angeben, bis wann der verabreichte Impfstoff noch wirksam ist. Eine Impfung gilt dann als gültig, wenn der Zeitpunkt der Impfung mindestens 21 Tage zurück liegt. Ist der Wirkungszeitraum des Impfstoffes abgelaufen oder steht kurz vor dem Ablaufen, ist eine Auffrischungsimpfung erforderlich. Welpen müssen bei der ersten Impfung mindestens drei Monate alt sein.
Die Chip-Kennzeichnung für den Hund
Alle Heimtiere müssen seit 2004 mit einem elektronisch lesbaren Mikrochip zur eindeutigen Identifikation des Tieres ausgestattet sein. Dabei gelten die ISO-Normen 11784 oder 11785. Sollte der Chip des eigenen Haustieres einer anderen Norm entsprechen, muss der Besitzer ein entsprechendes Lesegerät mitnehmen. Eine Übergangsregelung, die die Kennzeichnung per Tätowierung im Fell erlaubte, ist 2011 ausgelaufen und nicht mehr gültig.
Der Mikrochip enthält alle wichtigen Informationen zum Tier und macht es im Fall eines Verlustes auch im EU-Ausland leichter, Hund und Herrchen wieder zusammen zu bringen. Der Mikrochip wird vom Tierarzt implantiert und kostet etwa 30 bis 40 Euro.
Sonderregelungen in Großbritannien, Irland, Finnland und Malta
Bei einer Reise nach Großbritannien oder Irland muss zusätzlich eine Bescheinigung über eine kürzlich erfolgte Entwurmung des Hundes mitgeführt werden. Entsprechende Informationen erteilen die Behörden der jeweiligen Länder:
Großbritannien: https://www.gov.uk/take-pet-abroad
Republik Irland: http://www.agriculture.gov.ie/pets/
Für Finnland gilt dagegen, dass der Hund gegen den kleinen Fuchsbandwurm (Echinococcus multiocularis) geimpft sein muss. Der Tierarzt muss die Impfung im EU-Heimtierpass eintragen.
Weitere Informationen: http://www.evira.fi/portal/en/animals/import+and+export/
Für die Einreise auf die Insel Malta ist es notwendig, vorab eine Einreisegenehmigung für den Hund einzuholen.
Weitere Informationen: http://vafd.gov.mt/pet-travel-scheme
Impfungen gegen den Kleinen Fuchsbandwurm und Zecken werden in Malta nicht mehr gefordert, werden jedoch empfohlen. Bestimmte Hunderassen (sogenannte Kampfhunde, z.B. Pitbulls) dürfen NICHT nach Malta gebracht werden.
Reisen außerhalb der EU
Da die Bestimmungen von Land zu Land unterschiedlich sind, kann keine einheitliche Auskunft zur Einreise von Haustieren in Nicht-EU-Länder gegeben werden. Es empfiehlt sich daher, Auskünfte direkt beim jeweiligen Reiseland einzuholen.
In der Schweiz gelten im Allgemeinen die gleichen Regeln wie in der EU, d.h. Heimtierausweis, Tollwutimpfung und Mikrochip-Kennzeichnung.
Weitere Auskünfte erteilt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV: http://www.blv.admin.ch/themen/04670/05325/index.html?lang=de
In Norwegen gelten ebenfalls die EU-Regelungen. Dazu muss eine regelmäßige Behandlung gegen Bandwürmer nachgewiesen werden (tierärztlicher Eintrag im Heimtierausweis). Liegt die letzte Entwurmung mehr als 28 Tage zurück, muss der Hund 24 bis 120 Stunden vor der Einreise mit Praziquantel behandelt werden. Heimtiere müssen außerdem bei der Einreise nach Norwegen dem Zoll mit allen erforderlichen Dokumenten vorgestellt werden.
Weitere Informationen (auf Englisch): http://www.mattilsynet.no/language/english/animals/travelling_with_pets/