Pünktlich zur Reisesaison ist die Debatte um eine allgemeine Mikrochip-Pflicht in Deutschland wieder aufgeflammt. Hintergrund ist die traurige Tatsache, dass vor allem in den Sommermonaten immer wieder Haustiere von gewissenlosen Tierhaltern ausgesetzt werden, damit sie in Ruhe in den Urlaub fahren können. Mit Hilfe des Chips sollen die Besitzer der ausgesetzten Tiere ausfindig gemacht und idealerweise mit einer empfindlichen Strafe belegt werden.
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Wie funktioniert das Mikrochip-Verfahren?
Wer mit seinem Haustier ins Ausland verreisen möchte, muss das Tier schon jetzt mit einem Mikrochip ausstatten lassen. Der winzige Chip wird mit einer Einwegspritze in die linke Seite des Halses gepflanzt und kann mit einem speziellen Gerät ausgelesen werden. Der Chip enthält wichtige Informationen zum Tier selbst und zum Besitzer. Allerdings hat die Sache auch einen Haken: Die Chipnummer, die Hund oder Katze eindeutig identifiziert, muss in einer Datenbank zusammen mit den Daten des Halters registriert sein. Fragen Sie bitte Ihren Tierarzt, ob er das Tier selber bei Tierregister anmeldet. Der Halter kann die Registrierung beispielsweise bei Tasso e.V. oder im Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes vornehmen lassen.
Ist das Tier von alleine weggelaufen und wird nach einigen Tagen von einem Finder zum örtlichen Tierarzt gebracht, kann dieser die Nummer auslesen und in den Registern den Halter ermitteln. Im Fall eines ausgesetzten Tieres könnte dies genauso funktionieren. Allerdings ist fraglich, ob Zeitgenossen, die ein hilfloses Tier seinem Schicksal überlassen, überhaupt die Mühe einer Registrierung auf sich nehmen würden. Solange die Registrierung nicht verpflichtend ist oder direkt vom Tierarzt übernommen wird, dürfte es auch weiterhin ausgesetzte Tiere geben.
Tätowierung, Chip oder nichts: Die einzelnen Bundesländer
In den meisten Bundesländern besteht die Chippflicht derzeit nur für sogenannte gefährliche Hunde (Kampfhunde). Lediglich in Niedersachsen, Hamburg und Berlin besteht schon eine Pflicht zum Mikrochip, während Baden-Württemberg und Bayern eine Tätowierung zur Identifizierung des Hundes fordern. In Brandenburg und Nordrhein-Westfalen besteht die Mikrochip-Pflicht nicht nur für Kampfhunde, sondern auch für alle Hunde, die über 20 kg auf die Waage bringen oder eine Widerristhöhe von mindestens 40cm haben.
Für Katzen bestehen derzeit nur unterschiedliche Regelungen auf kommunaler Ebene. Die Stadt Paderborn beispielsweise führte eine Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für freilaufende Katzen im Stadtgebiet ein.
Im April unternahmen mehrere Bundesländer unter Führung des saarländischen Umweltministeriums eine Initiative zum die flächendeckende Auszeichnung aller Hunde und Katzen mit einem Mikrochip zu erreichen. Die Tierarztkosten seien für die Halter zu verschmerzen, so ein Sprecher. Für das Tier selbst hat das Tragen des winzigen Mikrochips keinerlei Folgen, zumal ein einziger Chip lebenslang hält.