Wenn die Katze innerhalb der EU mit in den Urlaub fährt (oder bei einem Umzug mitgenommen wird), gelten überall die gleichen einheitlichen EU-Bestimmungen. Doch wie sieht es eigentlich mit beliebten Urlaubsländern außerhalb der EU aus?
Inhaltsverzeichnis
EU-Regelungen gelten auch für Drittländer
Im Allgemeinen gelten für Nicht-EU-Länder die gleichen Richtlinien wie für EU-Länder. Dies gilt insbesondere für die Staaten, die vertraglich enge Vereinbarungen mit der EU geschlossen haben: die Schweiz und Liechtenstein Norwegen und Island, sowie die Zwergstaaten Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt:
- Elektronische Kennzeichnung des Haustieres (Chip ISO-Norm 11784 oder 11785, bei Haustieren ab 4.7.2011 zwingend 11784).
- Heimtierausweis (ab 29.12.2014 der neue EU-Heimtierausweis) mit eingetragenen Impfungen.
- Zwingend Nachweis einer vollständigen Tollwutimpfung.
Bei Jungtieren, die noch keine Impfung erhalten haben oder bei denen der Impfschutz noch nicht vollständig ist, besteht die Möglichkeit eines Nachweises (Durchführungsverordnung EU Nr.577/2013), dass das Tier im Zeitraum zwischen der Geburt und der Reise keinerlei Kontakt zu Wildtieren gehabt haben kann.
Weitere Verordnungen von Nicht-EU-Drittländern:
- Bosnien-Herzegowina: Vorlage eines amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses
- Serbien/Montengero: Keine zusätzlichen Vorschriften
- Russische Föderation: Vorlage eines amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses (nicht älter als 10 Tage)
- Türkei: Keine zusätzlichen Vorschriften
- Norwegen: Entwurmung unter tierärztlicher Aufsicht frühestens zehn Tage VOR der Einreise nach Norwegen und innerhalb von sieben Tagen NACH der Einreise in Norwegen mit Eintragung im Heimtierpass
- Island: Aufgrund der extrem strengen Vorschriften zum Schutz der einheimischen Natur ist die Mitnahme von Heimtieren nach Island nicht möglich. Heimtiere, die mit ihren Besitzern nach Island ziehen, werden vor Ort bis zu vier Monate lang in Quarantäne gehalten.
- USA: Vorlage eines amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses
Letztendlich gilt für alle Auslandsreisen: Informieren Sie sich auf den offiziellen Websites der jeweiligen Behörden über die genauen Vorschriften zur Mitnahme von Haustieren. Gerade die Regelungen zur Tollwutimpfung sind von Land zu Land unterschiedlich und können sich immer wieder ändern. Außerdem sollte die Katze generell nur mit in den Urlaub genommen werden, wenn es wirklich keine Möglichkeit gibt, sie zuhause zu lassen. Selbst ein Nachbar , der nur einmal täglich reinschaut um die Blumen zu gießen, den Briefkasten zu leeren und die Katze mit Wasser und Futter zu versorgen, ist für das auf sein Revier fixiertes Haustier angenehmer als eine sehr lange Autofahrt, eine Flugreise und ein Aufenthalt in einer völlig fremden Umgebung.
Wichtig: Keine Haustiere aus Drittländern mitbringen
So mancher deutsche Urlauber fühlt sich vom Leid der Katzen in anderen Ländern stark betroffen. Gerade im Mittelmeerraum haben Haustiere lange nicht den Status, den sie im reichen Norden genießen. Katzen sind Nutztiere, die als Mäusejäger gehalten werden, und bleiben oft lange Zeit sich selbst überlassen. Doch so mitleidserregend die kleinen dünnen Kätzchen in der türkischen Hotelanlage oder auf dem Campingplatz in Montenegro auch wirken: Sie mitzunehmen, ist keine gute Idee, denn auch für die Einfuhr von Haustieren nach Deutschland gelten strenge Vorschriften. Wer einem vernachlässigten Tier etwas Gutes tun möchte, sollte das Tierheim vor Ort besuchen, wo sich viele Katzen nach einem neuem Besitzer sehnen.
Bildnachweis: Datei: #150936097 | Urheber: zoomingfoto1712 – fotolia