Haustiere im Büro sind umstritten: Die einen sind der Ansicht, dass ein Hund das Betriebsklima durchaus verbessern kann, während andere Tiere als Belästigung empfinden. Dazwischen gibt es Arbeitgeber, die es Tierhaltern zähneknirschend erlauben, ihr Haustier in Notfällen mit zur Arbeit zu bringen.
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Haustiere am Arbeitsplatz: Die Rechtslage
Grundsätzlich gilt: Tierhalter haben kein Recht darauf, ihr Haustier mit zur Arbeit zu nehmen. Dies bestätigte zuletzt ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf, in dem die Richter festlegten, dass für die Mitnahme des Haustieres eine ausdrückliche Genehmigung des Vorgesetzten erforderlich ist. Wer sehr viel Wert darauf legt, sein Tier mit zur Arbeit nehmen zu dürfen, sollte eine Zusage im Arbeitsvertrag festlegen lassen. Dann sind Tierhalter auf der sicheren Seite.
Allerdings: Selbst eine Zusage kann irgendwann widerrufen werden, z.B. wenn sich das Tier am Arbeitsplatz nicht benimmt oder wenn sich ein anderer Mitarbeiter von ihm bedroht fühlt. Auch kann der Arbeitgeber durchaus entscheiden, dass z.B. die eine Kollegin ihren Yorkshire Terrier im verschließbaren Körbchen mitbringen darf, der andere Kollege dafür aber noch lange nicht seinen großen Labrador.
Gute Argumente für den Hund am Arbeitsplatz
Ist der Chef unsicher, ob er den Hund erlauben soll oder ist die Frage unter den Kollegen umstritten, lassen sich einige gute Gründe für die Mitnahme anführen: So bringt der Hund Abwechslung in den Alltagstrott und fordert seinen Besitzer zu regelmäßigen Spaziergängen auf. Dabei können ihn Kollegen begleiten, die so ebenfalls frische Luft und Bewegung erhalten und unterwegs betriebliche Probleme diskutieren. Oft kann dies effektiver sein als ein weiteres Meeting im Konferenzzimmer.
Dazu schafft der Hund ein Gefühl von Verbundenheit zwischen Kollegen im gleichen Büro. Sie sprechen auf einmal miteinander über ihre Haustiere, über den eigenen Hund aus der Kindheit und viele andere Dinge. Ein „süßer“ Hund setzt obendrein das Kuschelhormon Oxytocin frei, das wiederum eine beruhigende und damit stresssenkende Wirkung auf den Menschen hat.
Wie klappt es mit dem Hund im Büro?
Neben der Genehmigung des Vorgesetzten ist natürlich auch das Einverständnis aller Kollegen im Büro erforderlich. Zweifler können häufig überzeugt werden, indem der Hund einmal für kurze Zeit mitgebracht wird. Sie sehen, dass der Hund aufs Wort gehorcht, keine fremden Menschen unvermittelt anspringt und obendrein sauber und gepflegt ist. Wenn nötig, kann der Tierarzt auch ein Attest ausstellen, dass dem Hund beste Gesundheit bestätigt. Dass der Hund gut erzogen sein muss und seinem Besitzer gehorcht, versteht sich von selbst.
Im Büro muss ausreichend Platz an einem geschützten Ort sein, zum Beispiel unter dem Schreibtisch des Besitzers. Ideal sind kleine Büros für 1-2 Personen oder ein räumlich abgegrenzter Bereich (das sogenannte Cubicle) in einem großen Büro. Ein modernes Großraumbüro mit seiner hektischen lauten Atmosphäre ist für den Hund dagegen eine Qual und ungeeignet.
Für den Hund sollte am Arbeitsplatz Wasser und Futter vorhanden sein, wobei natürlich darauf zu achten ist, dass kein unangenehm riechendes Nassfutter verwendet wird. Weiterhin ist Auslauf unverzichtbar. Nicht immer hat der Halter die Gelegenheit zu längeren Spaziergängen, wenn der Hund „hohe Not“ hat. Dann sollten Grünflächen am Firmengebäude vorhanden sein. Ein modernes Bürogebäude im Industriegebiet auf der grünen Wiese ist hier natürlich einem innerstädtischen Büroturm gegenüber klar im Vorteil.
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